Wissenswertes über Spenden

Allgemeine Informationen zu Ihrer Spende

Zuwendungsbestätigung
Bei einem Betrag bis zu 200,00 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden.

Bei Spenden über 200,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch auch Zuwendungsbestätigungen unter 200,00 Euro aus.

Bitte vermerken Sie gut leserlich Ihre genauen Adressdaten auf dem Spendenbeleg!

Die Zuwendungsbestätigungen versenden wir bis März des Folgejahres. Sollte Ihnen ein Nachweis fehlen, rufen Sie gerne bei uns an oder kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns darum.


Gemeinnützig anerkannt
Der Förderverein Good Hope Centre e.V. ist beim Finanzamt Gütersloh als gemeinnützig anerkannt und darf Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.


Freistellungsbescheid
Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Gütersloh liegt vor und kann auf Wunsch in Kopie zugesandt werden.


Ganz wichtig
Leider fehlen uns oft die Kontaktdaten, um uns zu bedanken, um die gewünschten
Zuwendungsbestätigungen zu versenden oder um unsere Unterstützer über die Aktivitäten vor Ort auf
dem Laufenden zu halten. Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Kontaktdaten und freuen Sie sich
über Post vom Good Hope Centre e.V.

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